Grund- und Ersatzversorgung

Die SwBK ist Grund- und Ersatzversorger in Backnang, Allmersbach im Tal, Aspach, Auenwald, Kirchberg an der Murr und Weissach im Tal.
Grund- und Ersatzversorgung sind gesetzlich im EnWG und in der GasGVV geregelt.

Grundversorgung Gas

Unter der Grundversorgung versteht man die Energiebelieferung durch den örtlichen Grundversorger an Haushaltskunden. Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf diese Art der Versorgung.

Ersatzversorgung Gas

Wenn Ihr aktueller Energiebezug nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dieser wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Die Versorgung ist demnach gesichert und wird nahtlos durch den Ersatzversorger übernommen.

Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Während dieser Zeit kann sie vom Verbraucher jederzeit dadurch beendet werden, indem er einen neuen Lieferanten seiner Wahl mit der Belieferung beauftragt. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist. Sofern Sie sich in dieser Zeit nicht für einen neuen Versorger oder einen Sondertarif der SwBK entschieden haben, gehen Sie automatisch durch die weitere Energieentnahme in die Grundversorgung über.

 

Durch die derzeit angespannte Versorgungssituation ermöglichen wir innerhalb unseres Grundversorgungsgebietets den Wechsel von der Ersatz- in die Grundversorgung bereits nach einem Monat.
Alle weiteren Infos hier.

Den aktuell gültigen Ersatzversorgungstarif finden Sie hier.
Den aktuell gültigen Grundversorgungstarif finden Sie hier.

 

Preisübersicht der letzten 6 Monate:

Preisanpassung Ersatzversorgungstarif 01. Januar 2024

Preisanpassung Ersatzversorgungstarif 01. Oktober 2023

Preisanpassung Ersatzversorgungstarif 01. April 2023

Preisanpassung Ersatzversorgungstarif 01. Januar 2023