19. August 2022

Neue Gas-Umlagen ab 01.10.2022

Zum 01.10.2022 führt die Bundesregierung zur Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland die Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage ein und erhöht die Bilanzierungsumlage.

 

Gasbeschaffungsumlage und Gasspeicher-Umlage wird neu eingeführt

Die deutliche Kürzung der Gaslieferung durch Russland betrifft die Versorgungssicherheit im Winter. Die Bundesregierung hat deshalb mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Dazu gehört unter anderem die drastisch beschleunigte Einspeicherung von Erdgas in die Gasspeicher, aber auch die von der Bundesregierung beschlossene Stützungsmaßnahme für die großen Gasimport-Unternehmen, denen Gaslieferungen aus Russland weggebrochen sind. Sie müssen diese fehlenden Gasmengen jetzt in kürzester Zeit zu extrem hohen Preisen aus anderen Ländern beschaffen.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen hat die Bundesregierung zum 01.10.2022 die so genannte Gasbeschaffungs-Umlage sowie die Gasspeicher-Umlage neu eingeführt.

 

Bilanzierungsumlage wird erhöht

Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen, die sogenannte Regelenergie, fällig. Die Regelenergie wird benötigt, um je Stunde tatsächliche physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung ausgleichen zu können. D. h. es wird Energie gekauft oder verkauft. Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird die Bilanzierungsumlage erhoben. Bisher lag diese bei 0 ct/kWh.

Da die SwBK diese Umlagen abführen muss, müssen wir diese an alle unsere Erdgas-Kunden weiter verrechnen.

 

         Gasbeschaffungsumlage         von 2,88 ct/kWh brutto (2,419 ct/kWh netto)

         Gasspeicherumlage                   von 0,07 ct/kWh brutto (0,059 ct/kWh netto)

         Bilanzierungsumlage                 von 0,68 ct/kWh brutto (0,570 ct/kWh netto)

 

Um eine klare Abgrenzung bei der Abrechnung zu ermöglichen, bitten wir unsere Kunden, Ihren Zählerstand (Erdgas) zum 30.09.2022 abzulesen und uns diesen einfach und bequem über www.swbk.de/Zählerstände oder per Mail an infohTd;e5Onq2ed@uOi1aC.Ng9Khswbk.de mitzuteilen. Sollte uns Ihr Zählerstand nicht vorliegen, werden wir diesen für die Verbrauchsabrechnung schätzen.

 

Weitere Informationen zur Gasbeschaffungsumlage, Gasspeicherumlage und Bilanzierungsumlage finden Sie unter:
Gasumlage für eine stabile Energieversorgung | Bundesregierung
220815 Fragen und Antworten zur Gasumlage zur Sicherung der Gas- und Wärmeversorgung (bmwk.de)
https://www.tradinghub.eu/de-de/Unternehmen/Newsroom/News/Details/ArtMID/1404/ArticleID/104/Pressemitteilung
20220818_FAQ Bilanzierungsumlagen_Konvertierung_VHP.pdf (tradinghub.eu)
BK7-22-0052_Konzept _DL.pdf (bundesnetzagentur.de)