Pflichtanteil an erneuerbaren Energien von 15%

Das EWärmeG regelt die verstärkte Einsparung fossiler Brennstoffe wodurch ein höherer Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Betroffen sind alle zum 1. Januar 2009 bereits errichteten Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Ener­gie beheizt werden, wenn deren Heizkessel ausgetauscht wird.

Folgende Neuerungen gelten seit 01.07.2015:

  • Erstmals sind neben Wohngebäuden auch private und öffentliche Nichtwohngebäude betroffen.
  • Der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien steigt von 10 auf 15 Prozent
  • Technologieoffenheit: Zugelassen sind Solarenergie, Wärmepumpen, Biogas, Bioöl, feste Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Fernwärme, baulicher Wärmeschutz.
  • Dämmung der Kellerdecke wird mit 10 % angerechnet (bisher nur Fassade und Dach).
  • Es ist eine Kombination verschiedener Erfüllungsoptionen möglich.
  • Ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan durch einen Experten ist möglich.

 

Ausführliche Informationen mit den detaillierten Erfüllungsoptionen finden Sie hier:

Übersicht Erfüllungsoptionen Nichtwohngebäude
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Übersicht Erfüllungsoptionen Wohngebäude
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Für Fragen steht Ihnen unser Vertriebsleiter Herr Tayfun Özkul unter Tel. 07191 176-21 gerne zur Verfügung.