Preise und Tarife Bioerdgas
I. Arbeits- und Grundpreis
Der Gaspreis setzt sich aus einem Arbeitspreis für jede bezogene Kilowattstunde (kWh), der Erdgassteuer (0,55 ct/kWh), dem monatlichen Grundpreis und der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zusammen.
Gerne beraten wir Sie bezüglich eines Biogastarifes.
Bei Interesse können Sie sich telefonisch unter 07191 176-21 melden oder Sie schreiben eine E-Mail an die info@swbk.de
Erfüllung der erneuerbaren Energiengesetze des Bundes (EEWärmeG) und des Landes (EWärmeG) durch Biogas
Bioerdgas ist die beste Lösung, wenn es um klimaschonendes Heizen geht, denn mit unseren SwBK Biogas-Tarifen setzen Sie nicht nur auf zukunftsweisende und umweltfreundliche erneuerbare Energiequellen, Bioerdgas ist zudem sehr effizient, CO2-neutral und wird vollständig aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt.
In Baden-Württemberg sind Eigentümer von Gebäuden seit 01.07.2015 verpflichtet, beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken oder den Wärmeenergiebedarf um mindestens 15 % zu reduzieren (§ 4 Absatz 1 EWärmeG). Diese Verpflichtung ist spätestens innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung zu erfüllen und der zuständigen Behörde nachzuweisen (§ 4 Absatz 2 EWärmeG). Dieses Gesetz gilt für alle bereits vor dem 01. Januar 2009 errichteten Gebäude (Wohngebäude mit einer Wohnfläche von über 50 m² und Nichtwohngebäude von über 50 m² Nettogrundfläche).