Die staatlich regulierten Preisbestandteile der Umlagen, Abgaben und Steuern zum 01.10.2023 betragen:

Gasspeicherumlage

Entsprechend § 35e EnWG zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen müssen die Gasspeicher stichtagsbezogene Mindestfüllstände aufweisen, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten. Der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), ist berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern.

Die Umlage wird im 3-Monats-Rhythmus neu berechnet und kann angepasst werden. Sie ist zeitlich vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2025 begrenzt.

Ab 01.01.2024: 0,1860 ct/kWh

Bilanzierungsumlage

Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen fällig. Regelenergie wird benötigt, um je Stunde tatsächliche physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung ausgleichen zu können. D.h. es wird Energie gekauft oder verkauft. Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird die Bilanzierungsumlage erhoben.

SLP: Ab 01.10.2023:   0,00 ct/kWh

RLM: Ab 01.10.2023:  0,00 ct/kWh

CO2 Preis

Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen Zertifikate als Verschmutzungsrecht kaufen. Die Kosten werden an die Verbraucher weitergegeben.

ab 01.01.2024: 0,8160 ct/kWh

Energiesteuer:

Besteuert wird der Verbrauch von Erdgas aus dem Netz im deutschen Steuergebiet.

Unverändert:  0,55 ct/kWh

Konzessionsabgabe

Abgaben an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Flächen durch Gasleitungen.

Unverändert bei Sonderverträgen 0,03 ct/kWh