Was ist passiert?

Durch den Auftrag Ihres Stromlieferanten haben wir Ihre Stromzufuhr unterbrochen. Um Ihre Stromzufuhr wieder herzustellen, bitten wir Sie Ihren Stromlieferanten zu kontaktieren.

Erst wenn Sie die Voraussetzungen für eine Wiederinbetriebnahme bei Ihrem Stromlieferanten erfüllen, wird uns dieser mit der Freischaltung beauftragen.

 

Was müssen Sie nun tun?

1. Kontaktieren Sie Ihren Stromlieferanten, und klären die Bedingungen für eine Wiederinbetriebnahme. Teilen Sie ihm eine akutelle Telefonnummer mit und wann Sie uns Zutritt zu Ihrem Zähler verschaffen können.

2. Die Wiederinbetriebnhame erteilt uns Ihr Stromlieferant durch einen Auftrag.

3. Bitte sorgen Sie für Zugang zur Zähleranlage und für Ihre Erreichbarkeit für Terminabsprachen.

In der Regel stellen wir, je nach Auftragseingang, die Stromzufuhr bis zum nächsten Werktag wieder her.

 

Was gibt es zu beachten?

Das Zuschalten der Anlage liegt in Ihrem Verantwortungsbereich (Sicherungen bzw. Schalter). Bitte beauftragen Sie einen Elektroinstallationsbetrieb. Alle Kosten, die für Zuschaltung Ihres Stromanschlusses entstehen, sind von Ihnen zu tragen.

Messeinrichtungen, die länger als ein Jahr gesperrt sind, werden aus technischen Gründen ausgebaut. Im Falle eines Ausbaus, entstehen bei erneutem Wiedereinbau zusätzliche Kosten durch den Elektroinstallationsbetrieb für die Durchführung der erforderlichen Prüfung und Erstellung des Anmeldeformulars.