Das Wasserentnahmeentgelt (Wasserpfennig) ist eine länderspezifische Abgabe. Es wurde in Baden-Württemberg 1988 eingeführt, um die Landwirte für einen geringeren Düngemitteleinsatz zu entschädigen und somit das Grundwasser vor Schadstoffeintrag zu schützen. Es betrug damals 10 Pfennig pro m³ entnommenem Trinkwasser und wurde im Jahr 2015 erstmals erhöht. Ab 01.01.2019 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10 Cent pro m³. Die Zusatzerlöse aus dem Wasserentnahmeentgelt will das Land Baden-Württemberg schwerpunktmäßig für Hochwasserschutzmaßnahmen einsetzen.
Die Wasserpreissteigerung wirkt sich pro Person bei einem Jahresverbrauch von 40 m³ mit einer Kostensteigerung von circa vier Euro pro Jahr aus.
Im Zuge der Tarifanpassung erfolgt keine gesonderte Zählerablesung durch die SwBK. Der zum 31.12.2018 abgelesene Wasserzählerstand kann gerne über das Kundenportal auf der Homepage www.swbk.de, per Fax 07191 176-24 oder E-Mail info@swbk.de mitgeteilt werden. Bitte dabei Anschrift und Zählernummer angeben. Liegen der SwBK keine Daten vor, wird der Wasserverbrauch zum Stichtag rechnerisch ermittelt.