Der neue CO2-Preis wird den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen verteuern und soll die Nutzung erneuerbarer Energien und Energiesparen lohnender machen. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Auflagen müssen wir in unserer Kalkulation der Erdgaspreise diesen neuen Preisbestandteil (CO2-Preis) berücksichtigen und den Arbeitspreis zum 01. Januar 2021 sowohl in der Grund- und Ersatzversorgung als bei den SwBK Gas - Tarifen um 0,455 Ct/kWh netto erhöhen. Der Grundpreis (netto) ändert sich nicht.
27. November 2020