Bereits seit 2005 gibt es die CO2-Bepreisung für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie. Diese wird über den europäischen Emissionshandel geregelt. EU-Unternehmen müssen, für die durch sie verursachten CO2-Emissionen, sogenannte Emissionsberechtigungen kaufen.
2021 wurde erstmals ein Preis für den Ausstoß von CO2 in den Bereichen Wärme und Verkehr eingeführt. Es handelt sich dabei um eine Abgabe auf fossile Energieträger wie Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel. Der CO2-Preis wird im Rahmen des nationalen Emissionshandels über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gesetzlich geregelt. Darüber werden die Firmen, die fossile Energieträger verkaufen, gesetzlich verpflichtet, Zertifikate für die bei der Verbrennung entstehenden Emissionen zu erwerben.
Aufgrund der Energiepreiskrise hatte der Bundestag Ende Oktober 2022 beschlossen, die geplante Erhöhung des CO2-Preises im Jahr 2023 um fünf Euro pro Tonne auf den 1. Januar 2024 zu verlegen.
Für 2024 war ein CO2-Preis von 40 Euro je Tonne geplant. Am 13.12.2023 verkündete die Bundesregierung im Rahmen der notwendig gewordenen Neuausgestaltung des Bundeshaushaltes 2024 auf 45 Euro je Tonne zu erhöhen. Die Veränderung des CO2-Preises werden wir automatisch ab 01.01.2024 bei laufenden Energiebelieferungen berücksichtigen.